RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Das Gesetz über private Sicherheit 5/2014 vom 4. April regelt die Funktion von Privatdetektiven in Artikel 37 sowie die Ermittlungsdienste in Artikel 48 und das Berufsgeheimnis in Artikel 50.
Artikel 37 Privatdetektive
• Privatdetektive sind für die persönliche Ausführung der in Artikel 48 genannten privaten Ermittlungsdienste verantwortlich, indem sie Ermittlungen in Bezug auf Personen, Ereignisse und privates Verhalten durchführen.
• Privatdetektive sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet: o Erstellen Sie die Untersuchungsberichte zu den für sie zuständigen Angelegenheiten. o Gewährleistung der erforderlichen Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften und -gremien, wenn ihre beruflichen Handlungen mit Straftaten zusammenhängen oder die Sicherheit der Bürger beeinträchtigen können. o Ratifizieren Sie den Inhalt ihrer Untersuchungsberichte vor den Justiz- oder Polizeibehörden, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
• Die Ausübung der Funktionen, die Privatdetektiven entsprechen, ist weder mit den Funktionen des übrigen privaten Sicherheitspersonals noch mit den Funktionen des Personals im Dienste einer öffentlichen Verwaltung vereinbar.
• Privatdetektive sind nicht in der Lage, Straftaten zu untersuchen, die von Amts wegen verfolgt werden können, und sie müssen der zuständigen Behörde unverzüglich alle ihnen vorliegenden Tatsachen dieser Art melden und ihnen alle Informationen und Instrumente zur Verfügung stellen, die sie bis zu diesem Zeitpunkt möglicherweise erhalten haben.
Artikel 48 Private Ermittlungsdienste
• Die privaten Ermittlungsdienste, die für Privatdetektive zuständig sind, bestehen aus der Durchführung der Untersuchungen, die erforderlich sind, um im Namen legitimer Dritter Informationen und Beweise über privates Verhalten oder Ereignisse im Zusammenhang mit folgenden Aspekten zu erhalten und bereitzustellen: o Personen, die sich auf das wirtschaftliche, arbeitsrechtliche, kommerzielle, finanzielle und im Allgemeinen persönliche, familiäre oder soziale Leben beziehen, mit Ausnahme derjenigen, die in den Häusern oder an reservierten Orten stattfinden. o Einholen von Informationen, um die normale Entwicklung von Aktivitäten zu gewährleisten, die auf Messen, Hotels, Ausstellungen, Shows, Wettbewerben, Kongressen, großen Gewerbegebieten, großen öffentlichen Veranstaltungsorten oder ähnlichen Bereichen stattfinden. o Durchführung von Ermittlungen und Einholung von Informationen und Beweismitteln in Bezug auf Straftaten, die nur auf Antrag einer Partei im Namen der legitimen Personen im Strafverfahren verfolgt werden können.
• Die Annahme der Bestellung dieser Dienste durch die Privatdetektivbüros erfordert in jedem Fall die Akkreditierung des mutmaßlichen berechtigten Interesses durch den Antragsteller desselben, das in der Einstellungs- und Ermittlungsakte vermerkt wird öffnen.0
• In keinem Fall darf das intime Leben der Menschen, die in ihren Häusern oder an anderen reservierten Orten verbringen, untersucht werden, noch dürfen persönliche, materielle oder technische Mittel für diese Art von Dienstleistungen so eingesetzt werden, dass sie das Recht auf Ehre verletzen persönliche oder familiäre Privatsphäre oder das Bild selbst oder die Geheimhaltung der Kommunikation oder des Datenschutzes.
• Bei der Bereitstellung von Ermittlungsdiensten dürfen Privatdetektive keine Mittel, Fahrzeuge oder Abzeichen verwenden oder verwenden, die mit denen der Sicherheitskräfte und -behörden verwechselt werden können.
• In jedem Fall überwachen die für die Ermittlungen zuständigen Detektivbüros und Privatdetektive die Rechte ihrer Klienten in Bezug auf die Rechte der untersuchten Personen.
• Die privaten Ermittlungsdienste werden unter Berücksichtigung der Grundsätze der Angemessenheit, Notwendigkeit, Eignung und Verhältnismäßigkeit durchgeführt.
Artikel 50 Pflicht zur beruflichen Reserve
• Privatdetektive sind verpflichtet, die von ihnen durchgeführten Ermittlungen vertraulich zu behandeln, und sie dürfen keine anderen Daten oder Informationen über sie bereitstellen als die Personen, die sie anvertraut haben, sowie die zuständigen Justiz- und Polizeibehörden für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
• Nur durch eine gerichtliche Verfügung oder einen polizeilichen Antrag im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung oder eines Sanktionsverfahrens kann auf den Inhalt der von Privatdetektiven durchgeführten Ermittlungen zugegriffen werden.
Die von den Detektiven vorgelegten Berichte werden von der folgenden Rechtsprechung unterstützt:
Privatdetektive sind häufig verwendete Beweismittel und gelegentlich ein Instrument, das ausschließlich zur wirksamen Kontrolle der vom Arbeitnehmer geforderten Pflichten durch den Arbeitgeber ausgestattet ist
(Oberster Gerichtshof ”. Urteil vom 6. November 1990)